
Eine Bewertung.Für alle Erben gleich.
Eine neutrale, nachvollziehbare Bewertung durch einen zertifizierten Sachverständigen. Damit sprechen alle über dieselbe Zahl, nicht über Bauchgefühle.
Was jetzt zu tun ist, welche Fristen gelten und wie Sie als Erbengemeinschaft zu einer fairen Lösung kommen.
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Trauer, Behördenpost und ein Haus oder Wohnung, um das sich jemand kümmern muss. Die meisten Erben stehen zum ersten Mal vor diesen Fragen.



Sie haben sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls Zeit, das Erbe auszuschlagen. Danach gilt es als angenommen, auch mit eventuellen Schulden.
Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht. Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, genügt das meist auch dem Grundbuchamt.
Lassen Sie die Erben ins Grundbuch eintragen. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist das gebührenfrei.
Den Erbfall melden Sie innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt. Für die Erbschaftsteuer zählt der Wert der Immobilie.
Informieren Sie die Gebäudeversicherung über den Leerstand und lassen Sie regelmäßig lüften und nachsehen. Die laufenden Kosten tragen alle Erben gemeinsam.
Mit einer realistischen Bewertung entscheiden Sie gemeinsam. Wir zeigen Ihnen alle Wege und rechnen sie ehrlich durch.

Fristen, Freibeträge, Haltedauer: Diese Zahlen sollten Erben kennen, bevor sie über das Haus entscheiden.
Stand 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Eine neutrale, nachvollziehbare Bewertung durch einen zertifizierten Sachverständigen. Damit sprechen alle über dieselbe Zahl, nicht über Bauchgefühle.

Wir sprechen mit allen Miterben, auch wenn sie weit verstreut wohnen, und bringen die Entscheidung auf einen gemeinsamen Nenner.

Unterlagen, Vermarktung, Besichtigungen, Notartermin und Übergabe aus einer Hand. Für Räumung und Umzug vermitteln wir auf Wunsch Partner.
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„Vom ersten Besichtigungstermin bis zum Abschluss jederzeit professionell betreut. Besonders geschätzt haben wir die ehrliche, transparente und vertrauenswürdige Art.“

„In einer schwierigen Zeit auf dem Immobilienmarkt haben wir uns vom ersten Tag an perfekt aufgehoben gefühlt.“
Den Kaufvertrag beim Notar können Sie erst unterschreiben, wenn Sie als Erben nachgewiesen sind, also mit Erbschein oder notariellem Testament. Bewertung, Unterlagen und die Vorbereitung des Verkaufs können aber schon vorher beginnen.
Dann helfen eine neutrale Bewertung und ein gemeinsames Gespräch. Wir moderieren das gerne. Gelingt keine Einigung, kann jeder Miterbe die Teilungsversteigerung beantragen. Die bringt aber meist weniger als ein freier Verkauf.
Ja. Dann zahlt er die anderen Erben aus. Grundlage ist ein fairer Wert, den alle akzeptieren. Genau dafür ist eine neutrale Bewertung da.
Nein. Wir verkaufen Immobilien in jedem Zustand. Was sich vorher lohnt und was nicht, besprechen wir ehrlich mit Ihnen. Für Räumung und Umzug vermitteln wir auf Wunsch Partner.
Möglich sind Erbschaftsteuer, abhängig vom Wert und Ihren Freibeträgen, und Einkommensteuer, wenn die Spekulationsfrist der Verstorbenen noch läuft. Lassen Sie das im Einzelfall von einem Steuerberater prüfen.
Nichts. Sie ist kostenlos und unverbindlich, auch wenn Sie sich am Ende gegen einen Verkauf entscheiden.
Erzählen Sie uns von der Immobilie und Ihrer Situation. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine persönliche Rückmeldung von Arrigo oder Valentino Billia.
